ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Die vorliegenden AGB regeln den Erwerb und die Nutzung von Fahrscheinen für die Seilbahnen der Marmolada S.r.l. Ein Fahrschein ist ein einfaches Beförderungsdokument, das Anrecht auf die Nutzung der Aufstiegsanlagen der Marmolada S.r.l. gibt. Ein Verzeichnis der entsprechenden Anlagen ist am Verkaufspunkt und auf den Webseiten www.funiviemarmolada.com, https://mydolomiti.dolomitisuperski.com sowie auf den Webseiten der Tourismusvereine verfügbar. Die Fahrscheine werden unter den in Art. 2 und 3 erläuterten Bedingungen angenommen.
  2. Die Verwendung des Fahrscheins an den Zustiegen gibt dem/r berechtigten Inhaber/in Anrecht auf die Nutzung der Aufstiegsanlagen der Marmolada S.r.l. Die Gültigkeitsdauer des Fahrscheins entspricht der Öffnungsdauer der Aufstiegsanlagen während der Saison, in welcher der Schein erworben wurde. Es sind keinerlei Änderungen der Gültigkeitsdauer möglich. Der Fahrschein ist personengebunden und mit Gültigkeitsdauer, Datum und Uhrzeit der Ausstellung sowie fallweise mit dem Namen und Nachnamen und/oder einem Lichtbild des/r nutzungsberechtigten Inhabers/in versehen. Die personenbezogenen Daten der Benutzer/innen werden weder in Papierform noch in jeglicher elektronischen Form gespeichert. Es erfolgt daher keinerlei Verarbeitung der personenbezogenen Daten. Der Fahrschein darf nicht an Dritte abgetreten, ausgetauscht oder verändert werden.
  3. Für die Gewährung etwaiger Rabatte auf Fahrscheine der Marmolada S.r.l. beim Erwerb via Internet oder am Verkaufspunkt kann die Vorlage eines gültigen und nicht mittels Eigenerklärung ersetzbaren Ausweises verlangt werden, der das Vorliegen der Bedingungen für die Gewährung obigen Rabatts laut dem an den Verkaufspunkten aufliegenden Informationsblatt belegt. Der Fahrschein muss bei jeder Kontrolle gezeigt werden und dient auch der Identifizierung. Bei Missbrauch jeglicher Art oder Austausch wird der Schein umgehend eingezogen oder annulliert.
  4. Kinderwagen, Tiere, Rucksäcke und sonstige Gegenstände sowie Zubehör werden zu den unter folgendem Link abrufbaren Bedingungen der Marmolada S.r.l. mitgeführt: https://www.funiviemarmolada.com/norme-per-il-viaggio/.
  5. Die Aufstiegsanlagen der Marmolada S.r.l. können über den gesamten genannten Öffnungszeitraum Unterbrechungen, Aussetzungen oder vorzeitigen Schließungen unterliegen, die auf Faktoren außerhalb der Kontrolle der Betreiber zurückzuführen sind, darunter beispielsweise Witterungs- und Sicherheitsbedingungen, Anlagenpannen, Verfügbarkeit der Energieversorgung, Anordnungen von Behörden und sonstige Fälle höherer Gewalt. In all diesen Fällen kann der/die Fahrscheininhaber/in entscheiden, den Fahrschein an einem anderen Tag der laufenden Saison zu nutzen, sofern er nicht bereits am Drehkreuz entwertet wurde. Aufgrund besagter Risikoelemente, die einen vom Anlagenbetreiber völlig unabhängigen Unsicherheitsfaktor darstellen, gilt Marmolada S.r.l. als von jeglicher Haftung für allfällige mögliche Schäden befreit, die dem/r Benutzer/in durch die Unmöglichkeit der Nutzung des Fahrscheins am auf dem Schein angegebenen Datum entstehen, beispielsweise die Rückerstattung von Kosten für die Anfahrt zur gegebenenfalls auch plötzlich aus obigen Gründen geschlossenen Aufstiegsanlage.
  6. Der Gegenstand des vorliegenden Vertrags ist die Beförderung von Personen zwischen den unterschiedlichen Stationen der Anlage von Marmolada S.r.l. Jegliche weitere Tätigkeit gilt nicht als Gegenstand des vorliegenden Vertrags und wird von jeder betreffenden Person ausschließlich auf eigene Gefahr und Verantwortung unternommen.
  7. Die Pfade und Wege außerhalb der Seilbahnstationen der Marmolada S.r.l. sind nicht Eigentum des Anlagenbetreibers, der sie in keiner Weise führt und nicht für deren Kontrolle und Instandhaltung sorgt. Die Benutzer/innen müssen sich dennoch verpflichtend an die Regeln halten, die am Ausgangspunkt der Anlage ausgehängt sind.
  8. Marmolada S.r.l. lehnt jegliche Verantwortung für die nicht sachgerechte Nutzung der Anlagen sowie für die Folgen widerrechtlichen und/oder ihre eigene Sicherheit bzw. die Sicherheit der übrigen Benutzer/innen und des Seilbahnpersonals gefährdenden Verhaltens seitens der Fahrscheinkäufer/innen während deren Aufenthalt innerhalb der Anlagen ab. Mit der Nutzung der Anlage der Marmolada S.r.l. erklärt der/die Käufer/in oder Inhaber/in des Fahrscheins, die zivilrechtliche Haftung (Art. 2047 und 2048, ital. ZGB) in Verbindung mit der Beaufsichtigung Minderjähriger (auch bei der Anlagennutzung) zu kennen und sämtliche diesbezüglichen nationalen, regionalen und auf Provinzebene geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Beförderung von Kindern und/oder unter Vormundschaft gestellten Benutzer/innen erfolgt unter der Obhut, Verantwortung und Aufsicht der volljährigen Begleitperson. Jegliche Haftung des Anlagenbetreibers Marmolada S.r.l. wird ausgeschlossen. Eltern oder Erziehungsberechtigte haften für Minderjährige bei der Nutzung der Aufstiegsanlagen.
  9. Nicht verwendete, verlorene, eingezogene, annullierte oder ausgesetzte Fahrscheine werden weder ersetzt noch rückvergütet. Der Fahrschein als für den Zugang zur Aufstiegsanlage und die Beförderung des/r Inhabers/in laut Art. 1 notwendiges und nicht ersetzbares Beförderungsdokument gilt als Steuerbeleg (MD 30.06.1992 i.g.F.) und muss über die gesamte Dauer der Beförderung aufbewahrt werden. Die Preise für den Erwerb der Fahrscheine sowie der Wert der einzelnen Fahrten können im Falle außerordentlicher steuerlicher, währungstechnischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Erfordernisse geändert werden.
  10. Mit dem Erwerb und der Nutzung des Fahrscheins erklärt der/die Benutzer/in, die vorliegenden AGB vollständig zu kennen und anzunehmen. Die AGB liegen in den Verkaufspunkten auf und sind auf den Webseiten www.funiviemarmolada.com, https://mydolomiti.dolomitisuperski.com sowie auf den Webseiten der Tourismusvereine verfügbar. 
  11. Mit dem Erwerb des Fahrscheins erklärt der/die Benutzer/in, die vorliegenden AGB vorab gelesen zu haben.
  12. Bei Unstimmigkeiten zwischen den unterschiedlichen Versionen der vorliegenden AGB gilt die italienischsprachige Fassung.
  13. Die vorliegenden AGB unterliegen vorbehaltlich etwaiger Änderungen italienischem Recht. Der Gerichtsstand für jegliche Streitigkeiten betreffend die Gültigkeit und Ausführung des Beförderungsvertrags und der vorliegenden AGB ist das Landesgericht Bozen.
  14. Marmolada Srl is committed to adopting all the necessary measures to help contain the contagion by SARSCoV-2 and asks to every user to scrupulously comply with the prescriptions and guidelines of the authorities. As a result, it is forbidden to use the lifts in case of rejection of and non-compliance with the regulations and prescriptions, in the presence of typical symptoms of SARSCoV-2 epidemic or in case of lack of personal protective equipment where mandatory. Any form of liability on the part of the facilities’ operators in the event of infection is therefore excluded.

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Geplanter Start der Sommer Saison: 29. juni 2024